Arbeitnehmerüberlassung: Was ANÜ Freelancer wirklich kostet

Arbeitnehmerüberlassung für Freelancer: annehmen oder ablehnen?

13. August 2026 / 13 Min /
Arbeitnehmerüberlassung - Was ist das und welche Vorteile bietet es?

Immer mehr Kunden legen Selbstständigen keinen Dienstvertrag mehr vor, sondern einen Vertrag über Arbeitnehmerüberlassung. Was steckt dahinter? Und was kostet die Zustimmung tatsächlich? Unsere Plattformumfrage unter mehr als 1.000 Freelancern liefert Zahlen darüber, was Solo-Selbstständige wirklich wollen. Außerdem erklären wir, was es mit der ANÜ auf sich hat.

Die Arbeitnehmerüberlassung, kurz ANÜ, wurde früher vor allem in Ausnahmephasen genutzt, etwa bei Saisonarbeit. Inzwischen ist sie ein etabliertes arbeitsrechtliches Instrument, mit dem Unternehmen flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren. Für Freelancer bedeutet sie etwas anderes: ein Modell, das die Selbstständigkeit auf Projektdauer aufhebt. freelancermap hat deshalb 1.156 Selbstständige gefragt, wie sie damit umgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ANÜ hebt den Status als Selbstständiger für die Projektdauer auf. Im Einsatz gilt ein Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister, weisungsgebunden und sozialversicherungspflichtig.
  • Nach 18 Monaten beim selben Kunden endet die Überlassung gesetzlich. Das sollte unbedingt mit einkalkuliert werden.
  • Hinter der Forderung nach ANÜ steht meist die Angst des Kunden vor Scheinselbstständigkeit
  • Eine Ablehnen seitens der Freelancer ist Standard. 76 % der Befragten haben genau deshalb schon ein Projekt abgesagt.
Schlüsselerkenntnisse: Umfrage ANÜ
Das sind die Schlüsselerkenntnisse zur ANÜ-Umfrage. Quelle: freelancermap

Definition: Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wurde früher nur in Ausnahmephasen, wie zum Beispiel im Fall der Saisonarbeit genutzt. Bis dato hat sich diese jedoch zu einem beliebten arbeitsrechtlichen Instrument entwickelt.

Mittels der ANÜ können Personalverantwortliche sicherstellen, dass Unternehmen flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren können. Die Bundesagentur für Arbeit definiert den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung wie folgt:

Default Quote
Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher.

Bundesagentur für Arbeit

Dasselbe Modell kennt mehrere Begriffe: Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing, Temporärarbeit. Rechtlich meinen alle die Konstruktion nach dem AÜG. Für Freelancer besonders die Konsequenz entscheidend. Wer über ANÜ arbeitet, ist im Projekt kein Selbstständiger, sondern Angestellter des Personaldienstleisters.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

Im klassischen Fall beauftragt ein Kunde den Freelancer direkt, etwa per Dienst– oder Werkvertrag. Bei ANÜ entsteht dabei eine temporäre Dreiecksbeziehung.

  1. Der Freelancer schließt einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister.
  2. Der Personaldienstleister schließt einen Überlassungsvertrag mit dem Kunden.
  3. Der Freelancer arbeitet weisungsgebunden beim Kunden, angestellt bleibt er beim Dienstleister.

Der Kunde zahlt einen vorab festgelegten Satz an den Dienstleister. Von diesem Betrag geht das Gehalt an die überlassene Person, der Rest bleibt als Gebühr für Vermittlung und Verwaltung. Genau diese Marge ist der häufigste Kritikpunkt in unserer ANÜ-Umfrage (siehe unten).

Was sich für Selbstständige konkret ändert

Hier sind alle wesentlichen Unterschiede und Merkmale im Überblick:

KriteriumANÜDienstvertragWerkvertrag
Status im ProjektAngestellt beim VerleiherSelbstständigSelbstständig
VertragspartnerPersonaldienstleisterDirekter KundeDirekter Kunde
WeisungsgebundenheitJa, durch den EntleiherNeinNein
VergütungsgegenstandArbeitszeitTätigkeitErgebnis
PreisgestaltungÜber den Dienstleister, Marge geht abFrei verhandelbarFrei verhandelbar
Zeitlicher Rahmen18 Monate je EntleiherKeine GrenzeProjektbezogen
SozialversicherungÜber den VerleiherEigenverantwortungEigenverantwortung
Risiko ScheinselbstständigkeitEntfälltVorhandenVorhanden
Weitere Kunden Faktisch eingeschränktMöglichMöglich
Die Merkmale von ANÜ, Dienst- und Werkvertrag im Überblick

Achtung: Zwei Zeilen der Tabelle werden in Verhandlungen leicht überlesen. Bei ANÜ wird nicht das Ergebnis gezahlt, sondern die Arbeitszeit. Wer schneller arbeitet, verdient deshalb nicht mehr, sondern schreibt weniger Stunden. Beim Werkvertrag ist es umgekehrt: Dort zahlt der Kunde für das fertige Ergebnis, unabhängig davon, wie lange es gedauert hat.

Was außerdem wichtig wird: Weisungen des Kunden sind bei ANÜ ausdrücklich erlaubt, sie gehören sogar zum Modell dazu. Das Gegenteil ist bei einem Direktvertrag der Fall: dort sind sie das stärkste Anzeichen, das eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit auslöst. Was in der einen Konstellation normal ist, gilt in der anderen als Warnsignal.

So denken Freelancer über die ANÜ: Umfrage unter Selbstständigen

Bei unserer Plattform-Umfrage wird deutlich, wie die Haltung unter Freelancern wirklich ist: Die Hälfte (49 %) der Befragten lehnt ANÜ als Vertragsmodell komplett ab und ganze 26 % bewerten sie eher negativ. Zusammen sind das drei von vier Selbstständigen. Nur 5 % finden das Modell sinnvoll oder eher positiv.

Einstellung zur ANÜAnteil
Lehne ich komplett ab49 %
Eher negativ26 %
Kommt drauf an 20 %
Eher positiv3 %
Finde ich sinnvoll2 %
Quelle: freelancermap. Umfrage unter Solo-Selbstständigen

Erfahrung mit ANÜ

Dabei war die Mehrheit der Befragten bereits mit dem Thema konfrontiert. 5 % arbeiten sogar aktuell in ANÜ, 19 % haben es früher getan und ganze 51 % wurden schon danach gefragt. Für nur ein Viertel war ANÜ nie Thema. Wer heute im DACH-Raum Projekte akquiriert, kommt an der Frage also kaum vorbei.

Aber: Wer ANÜ-Erfahrung hat, kam meist nicht freiwillig dorthin. 65 % der 277 Erfahrenen berichten, der Kunde habe es verlangt. 18 % folgten einem Vorschlag des Personaldienstleisters. Nur 16 % entschieden pragmatisch selbst.

Und die Ablehnung scheint System zu sein. 76 % haben bereits ein Projekt abgesagt, weil ANÜ schlicht Bedingung war. Weitere 11 % sagen ab, wenn zusätzlich der Satz zu niedrig ist. Und nur 14 % haben deswegen noch nie ein Projekt ausgeschlagen.

Was ANÜ mit dem Stundensatz macht

Der Preis ist das Hauptargument für Freelancer. 65 % nennen den niedrigeren Stundensatz und die Marge des Dienstleisters als größtes Problem. Danach folgen der Verlust unternehmerischer Freiheit mit 62 % und der Statusverlust als Selbstständiger mit 58 %.

Größtes Problem mit ANÜ (Mehrfachauswahl)Anteil
Niedrigerer Stundensatz, Marge des Dienstleisters65 %
Fehlende unternehmerische Freiheit62 %
Statusverlust als Selbstständiger58 %
Abhängigkeit vom Personaldienstleister43 %
Bürokratischer Aufwand19 %
Sehe kein Problem mit ANÜ4 %
Quelle: freelancermap. Umfrage unter Solo-Selbstständigen

Wie groß der Abschlag ausfällt, lässt sich beziffern. 38 % der Befragten können nicht vergleichen, weil ihnen die Erfahrung mit beiden Modellen fehlt. Rechnet man nur die 717 Personen, die tatsächlich vergleichen können, verlieren 84 % deutlich, also über 15 %. 

Was das in Euro bedeutet, zeigt der Freelancer-Kompass 2026. Der Stundensatz im DACH-Raum liegt bei 103 €. Ein Abschlag von 15 % entspricht damit etwa 15 € pro Stunde. Bei einem Vollzeitprojekt mit 160 Stunden im Monat sind das rund 2.400 €. Und 15 % ist die Untergrenze der Kategorie, nicht der Durchschnitt.

Der Grund für den Abschlag steckt im Equal-Pay-Prinzip. Es sichert Vergütung auf dem Niveau vergleichbarer Stammkräfte, nicht aber auf dem Niveau eines Freelancer-Honorars. Ein Honorar deckt Rücklagen, Versicherungen, Weiterbildung und nicht fakturierbare Zeit ab. Kein Wunder also, dass Freelancer besonders den niedrigen Stundensatz an ANÜ bemängeln.

ANÜ: Diese Probleme treten auf
Diese Probleme sehen Freelancer in ANÜ. Quelle: freelancermap

Warum Auftraggeber auf ANÜ drängen

Aus Unternehmenssicht hat das Modell nachvollziehbare Vorteile, und die haben zunächst nichts mit Freelancern zu tun.

  • Flexible Personalplanung. Auftragsspitzen und Wachstumsphasen lassen sich ohne befristete Arbeitsverträge abdecken.
  • Risikoarme Beschaffung. Bei Konjunkturschwankungen endet die Überlassung, ohne dass eine Kündigung nötig wird.
  • Geringerer Verwaltungsaufwand. Recruiting, Einstellprozedur und Abrechnung liegen beim Dienstleister. Die eigene HR gewinnt Zeit, etwa für das Onboarding.
  • Kalkulierbare Kosten. Seriöse Dienstleister weisen Stunden transparent aus, sodass der Bedarf vorab planbar bleibt.

Im Freelancer-Kontext kommt ein Faktor hinzu, der alle anderen überwiegt: die Rechtsunsicherheit. 46 % der Befragten sehen die Angst vor Scheinselbstständigkeit als Haupttreiber hinter ANÜ, weitere 35 % als einen Grund unter mehreren. Zusammen sind das 81 %. Nur 19 % vermuten andere Ursachen.

Diese Wahrnehmung deckt sich auch mit dem Freelancer-Kompass 2026. Dort berichten 26 %, dass ein Projekt am Risiko der Scheinselbstständigkeit gescheitert ist. Das Risiko ist allgegenwärtig und ein realer Projektkiller. Schon seit Jahren herrscht hier dringender Handlungsbedarf. ANÜ ist die Antwort, die viele Kunden darauf gefunden haben.

Deutlich sichtbar wird das auf dem Markt. Bezogen auf die 1.006 Personen, die es beurteilen können, sehen 58 % eine deutliche Zunahme von ANÜ-Forderungen. Weitere 32 % nehmen eine leichte Zunahme wahr.

Für wen ANÜ funktionieren kann

Trotz der breiten Ablehnung gibt es Konstellationen, in denen das Modell trägt. Sie liegen meist am Anfang oder an einem Wendepunkt der Berufsbiografie.

  • Wiedereinstieg nach einer Auszeit. Nach Elternzeit oder längerer Pause fällt der Zugang über einen Personaldienstleister oft leichter als die Kaltakquise.
  • Berufseinstieg und Quereinstieg. Wer wenig Referenzen hat, wird über einen Dienstleister häufig schneller vermittelt.
  • Mehrere Unternehmen kennenlernen. Der häufige Wechsel verschafft Einblick in verschiedene Organisationen und Branchen.
  • Chance auf Übernahme. Manche Unternehmen nutzen die Überlassung als unverbindliche Probezeit. Wichtig ist die vorherige Absprache mit dem Dienstleister, weil Übernahmeklauseln nicht selbstverständlich sind.
  • Absicherung während des Einsatzes. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen über den Verleiher, Equal Pay gilt ab dem ersten Tag.

Für etablierte Selbstständige mit eigener Kundenbasis kehren sich diese Vorzeichen um. Was für Einsteiger ein Zugang ist, ist für sie ein Rückschritt. Genau das erklärt, warum nur 5 % der Befragten das Modell sinnvoll finden.

Was ANÜ akzeptabler machen würde

Über 500 Teilnehmende haben diese Frage beantwortet.  

Was ANÜ akzeptabler machen würdeAnteil
Grundsätzliche Ablehnung, keine Verbesserung denkbar 37 %
Höherer Stundensatz, bessere Vergütung23 %
Rechtssicherheit für Solo-Selbstständige statt ANÜ 16 %
Mehr unternehmerische Freiheit, weniger Abhängigkeit 12 %
Bessere soziale Absicherung ohne Statusverlust11 %
Quelle: freelancermap. Umfrage unter Solo-Selbstständigen

Die Mehrheit der Befragten hält ANÜ und Selbstständigkeit schlichtweg für unvereinbar. Trotzdem würde ein Teil der Freelancer das Modell in Betracht ziehen, unter bestimmten Umständen. Gefragt, ob ANÜ bei wegfallender Rechtsunsicherheit akzeptabel wäre, antworten 41 % mit „nur bei fairem Stundensatz“ und 7 % mit „guter Kompromiss“. 52 % bleiben bei der Ablehnung.

Außerdem wurde mehrfach genannt, dass die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten ein konkretes Hindernis darstellt, und nicht die Konstruktion an sich.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Wer Arbeitskräfte überlässt, braucht dafür eine Erlaubnis. Die Grundlage dafür ist § 1 AÜG, die Erteilung regelt § 2. Wird sich für eine Zusammenarbeit entschieden, sollte hier ein konkreter Blick drauf geworfen werden: Ein seriöser Personaldienstleister kann die behördliche Erlaubnis der Agentur für Arbeit jederzeit vorlegen. Fehlt sie, ist der Überlassungsvertrag unwirksam.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Vertrag zwischen einer Personaldienstleistung und dem Entleiher bedarf immer der Schriftform. Die Überlassung der Leiharbeiter muss in diesem Vertrag ausdrücklich mit dem Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“ gekennzeichnet werden.

Besondere Merkmale für die Ausführung der Tätigkeit (z.B. Qualifikationen), die Arbeitsbedingungen und das vereinbarte Arbeitsentgelt müssen ebenfalls beinhaltet sein. Folgende Checkliste kann zur Orientierung zu Rate gezogen werden.

Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags:

  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Meldungspflicht bei Wegfallen oder Verlängerung der ANÜ
  • Notwendige Qualifikation des Leiharbeiters
  • Besondere Anforderungen für die Tätigkeit
  • Arbeitsbedingungen
  • Entgeltregelung
  • Kennzeichnung des Begriffs „Arbeitnehmerüberlassung“

Wer einen ANÜ-Vertrag vorgelegt bekommt, prüft sinnvollerweise zuerst diese Liste. Fehlende Punkte sind ein Verhandlungshebel, kein Detail.

Überlassungshöchstdauer

Die Überlassung von Leiharbeitenden ist nicht unbegrenzt möglich. Seit 2017 ist die Höchstdauer in §1 Abs. 1b des AÜG geregelt. Dieses besagt, dass der Verleiher den Leiharbeitenden nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Unternehmen überlassen darf.

Eine längere Beschäftigung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Überlassung für mindestens 3 Monate und 1 Tag unterbrochen wird. Eine solche Unterbrechung muss durch Beendigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages erfolgen. Ausfälle aufgrund von Urlaub oder Krankheit zählen hierbei nicht als Unterbrechung.  

Bezahlung und Equal Pay

Die Vergütung folgt ab dem ersten Einsatztag dem Equal-Pay-Prinzip. Überlassene Arbeitskräfte sollen so bezahlt werden wie vergleichbare Stammkräfte des Einsatzunternehmens. Abweichungen sind aber möglich, wenn ein Branchenzuschlagstarif gilt.

Die Staffelung der Zuschläge (nach Industriezweig) veröffentlicht der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für Kunden

Schauen wir uns im Detail an, was auf Kundenseite durch ANÜ gewonnen wird; und was Freelancer dafür im Gegenzug verlieren:

Was der Kunde durch ANÜ gewinntWas der Freelancer dafür abgibt
Auftragsspitzen lassen sich ohne befristete Arbeitsverträge abdeckenDas Einsatzende ist gesetzt, eine Verlängerung liegt nicht in eigener Hand
Die Überlassung endet ohne KündigungsverfahrenAm Projektende fehlt der Verhandlungshebel
Recruiting, Einstellung und Abrechnung liegen beim DienstleisterVertragsfragen laufen nicht mehr direkt mit dem Kunden, Folgeaufträge auch nicht
Stundenkontingente sind vorab transparent kalkulierbarDer Satz wird über den Dienstleister festgelegt, die Marge bleibt unsichtbar
Kein Risiko einer Prüfung auf ScheinselbstständigkeitDer Status als Selbstständiger entfällt für die Projektdauer

ANÜ ablehnen oder verhandeln: drei Ansatzpunkte

Den Abschlag beziffern, bevor verhandelt wird. Ein ANÜ-Satz ist ein Bruttolohn, kein Honorar. Vor dem Gespräch gehört die eigene Kalkulation auf den Tisch: Rücklagen, Versicherungen, Weiterbildung, nicht fakturierbare Zeit. Der Kompass-Median von 100 € liefert dafür einen Marktanker.

Die Ursache adressieren, nicht das Symptom. In 81 % der Fälle steht die Angst vor Scheinselbstständigkeit hinter der Forderung. Wer diese Sorge mit belastbaren Nachweisen entkräftet, verhandelt über den Direktvertrag statt über den ANÜ-Satz. Mehrere parallele Kunden, eigene Betriebsmittel und ergebnisbezogene Leistungsbeschreibungen sind die stärksten Argumente.

Die 18-Monatsgrenze früh einplanen. Bei langen Projekten endet die Überlassung nach 18 Monaten, unabhängig davon, wie gut die Zusammenarbeit läuft. Wer diese Zäsur nicht mitkalkuliert, verliert Planbarkeit mitten im Projekt. Sinnvoll ist es, den Rückweg in den Direktvertrag von Anfang an zu thematisieren.

Für Auftraggeber ergibt sich daraus eine schlichte Rechnung. Wer ANÜ zur Bedingung macht, trifft auf ein Feld, in dem 76 % schon einmal genau deshalb abgesagt haben. Bei knappen Skills ist das teurer als ein sauber gestalteter Direktvertrag.

Fazit

Als Instrument der Personalplanung funktioniert ANÜ. Als Vertragsmodell für erfahrene Selbstständige funktioniert sie schlecht, und die Umfrage zeigt, wie deutlich der Markt das quittiert. Drei von vier bewerten sie negativ, drei von vier waren schon damit konfrontiert.

Lösbar ist der Konflikt nicht auf Vertragsebene, sondern eine Ebene darüber. Solange Direktverträge ein Prüfungsrisiko tragen, bleibt ANÜ die bequeme Ausweichoption. 81 % der Befragten sehen genau diesen Zusammenhang. Die 41 %, die bei fairem Satz zustimmen würden, zeigen zugleich: verhandelbar ist das Modell, nur nicht zum aktuellen Preis.

FAQ: Häufige Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

Nein. ANÜ ist ein legales Modell nach dem AÜG, bei dem der Angestelltenstatus klar geregelt ist. Scheinselbstständigkeit bezeichnet den Fall, dass ein formal selbstständiges Verhältnis faktisch abhängige Beschäftigung ist. ANÜ wird oft gewählt, um dieses Risiko zu vermeiden. 46 % der Befragten sehen darin den Haupttreiber.

18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher, geregelt in § 1 Abs. 1b AÜG. Eine erneute Überlassung setzt eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten und einem Tag voraus. Urlaub und Krankheit zählen nicht als Unterbrechung.

Für die meisten nicht. 84 % derjenigen, die beide Modelle vergleichen können, verdienen unter ANÜ deutlich weniger, also über 15 % unter ihrem bisherigen Satz. Beim Kompass-Median von 100 € pro Stunde entspricht das mindestens 2.400 € im Monat bei einem Vollzeitprojekt.

Ja, die vertragliche Gestaltungsfreiheit erlaubt das. 76 % der Befragten haben ein Projekt aus diesem Grund schon abgesagt, weitere 11 % bei zusätzlich zu niedrigem Satz.

Nicht für das betreffende Projekt. Während der Überlassung besteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister, inklusive Weisungsbindung und Sozialversicherungspflicht. Eine parallele selbstständige Tätigkeit bleibt daneben grundsätzlich möglich.

Der schriftliche Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Er muss den Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“ ausdrücklich nennen und Erlaubnis, Meldepflichten, Qualifikation, Anforderungen, Arbeitsbedingungen sowie Entgelt regeln.

Ja, ab dem ersten Einsatztag. Vergleichsmaßstab sind vergleichbare Stammkräfte des Einsatzunternehmens, nicht der vorherige Freelancer-Stundensatz. Branchenzuschlagstarife können abweichen.

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