Firmenname für Freiberufler: Worauf sollte man achten?
Der Firmenname für Freelancer und Freiberufler sollte ansprechend und einprägsam sein, schließlich ist er der erste Eindruck, der auf Kunden gemacht wird. Ist der Firmenname ausgefallen und innovativ, bleibt er im Gedächtnis. Ist der Name langweilig, vergessen wir ihn wieder. Doch wie finden Selbstständige ihren Firmennamen? Und welche Namen sind überhaupt zulässig?
Viele Selbstständige kennen das bestimmt: Die Geschäftsidee wurde ausgearbeitet, es wurde eine ausführliche Marktforschung betrieben und womöglich sogar bereits ein Businessplan erstellt – nun soll die Tätigkeit natürlich direkt ausgeübt werden. Das Einzige, das jetzt aber noch fehlt, ist ein richtiger Unternehmensname, um als Freiberufler durchzustarten. Was nun?
Unternehmensbezeichnung oder Firmenname für Selbstständige?
Bei der Wahl der Unternehmensbezeichnung bzw. des Firmennamens müssen Selbstständige erst einmal wissen, zu welcher Berufsgattung sie gehören bzw. welche Rechtsform sie wählen werden.
Denn bei der Namensfindung für das eigene Unternehmen gibt es rechtliche Unterschiede für Freiberufler, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer. Außerdem spielt die Eintragung ins Handelsregister bei der Bezeichnung des eigenen Unternehmens eine Rolle.
Firmennamen können nur dann vergeben werden, wenn eine Firma gegründet wird. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Selbstständige Freelancer und Freiberufler werden meist nicht im Handelsregister eingetragen und daher auch nicht firmiert. Sie erhalten also streng genommen keinen richtigen Firmennamen – sondern sind unter ihrer Unternehmensbezeichnung tätig.

Freiberufler: Unternehmensbezeichnung ohne Gewerbe
Selbstständige, die einen sogenannten Katalogberuf nach § 18 EStG ausüben, sind per Definition Freiberufler. Dazu zählen unter anderem Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure, Architekten und Journalisten. Berufe wie Informatiker oder Hebamme stehen nicht im Katalog. Sie werden als ähnliche Berufe eingestuft, was in der Praxis vom Finanzamt im Einzelfall entschieden wird.
Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, muss kein Gewerbe anmelden.
Freiberufler müssen zwar ebenfalls mit ihrem bürgerlichen Namen auftreten, müssen aber im Gegensatz zum Gewerbe, nicht zwingend den persönlichen Vor- und Nachnamen in der Unternehmensbezeichnung einsetzen.
Es kann beispielsweise auch nur der Nachname genutzt werden. Zusätze als Geschäftsbezeichnungen sind ebenfalls erlaubt. Dabei ist es jedoch empfehlenswert, dass diese den freiberuflichen Charakter der Tätigkeit unterstreichen – was auch bei der Einstufung als Freiberufler durch das Finanzamt hilfreich sein kann.
Beispiele für Unternehmensbezeichnungen von Freiberuflern sind:
- Paulus Physiotherapie
- Heilbach Hebamme
- Wieland Webdesign
- Ingenieurbüro Fabritius
- Peter Müller IT-Beratung
- Max Mustermann Texterstellung
- Olivia Berger, Philosophie und Beratung
| Berufsgruppe | Beispiel | Warum es funktioniert |
| IT und Software | Schnürlein Softwareentwicklung | Nachname plus Leistung, sofort verständlich |
| Grafik und Design | Grafikdesign Giovanni | kurz & Branche steht vorn |
| Beratung | Olivia Berger, Philosophie und Beratung | Zusatz unterstreicht die freiberufliche Tätigkeit |
| Handwerk | Feinkost Franz Fischer | Vor- und Nachname, Pflicht im Kleingewerbe |
| Gesundheit | Heilbach Hebamme | Nachname genügt bei Freiberuflern |
| Ingenieurwesen | Ingenieurbüro Fabrio | Sachbezug plus Nachname |
hinweis
In Dokumenten zum Geschäftsverkehr ist dabei jeweils die vollständige Unternehmensbezeichnung inklusive des Vor- und Nachnamens zu verwenden. Dazu gehören:
- geschäftliche Schreiben bzw. Geschäftsbrief (z. B. Rechnungen)
- das Impressum der Website nach § 5 DDG
- die Visitenkarte
- die Signatur jeder E-Mail
Lese-Tipp: Freiberufliche Tätigkeit anmelden: So geht’s. Einfach Schritt-für-Schritt Anleitung mit Vorlage und Checkliste.

Gewerbetreibende: Vor- und Nachname in Unternehmensbezeichnung Pflicht
Gewerbetreibende Einzelunternehmen haben ebenfalls rechtlich keine Firmenbezeichnung, wenn sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Somit unterstehen sie – wie auch Freiberufler – nicht dem HGB.
Im Gegensatz zu freiberuflichen Selbstständigen sind Gewerbetreibende unter ihrer Unternehmensbezeichnung tätig, die den bürgerlichen Vor- und Nachnamen enthalten muss. Eine Abkürzung des Vornamens ist untersagt.
Zusätzlich zum Eigennamen sind Branchen- und Sachbezeichnungen, Buchstabenkombinationen und Fantasiebegriffe (auch in Kombination) in der Unternehmensbezeichnung erlaubt. Auch zulässig sind zusätzliche Bezeichnungen, die auf die Produkte oder Leistungen hinweisen, wie zum Beispiel:
- Floristik Eva Blume
- Feinkost Franz Fischer
- Dora Dreier Drogerieversand24
Bei allen Zusätzen und Fantasiebezeichnungen gilt es vorher zu prüfen, ob die Bezeichnung nicht bereits als Firma oder Marke eingetragen ist, oder von anderen Unternehmen als Logo oder Geschäftsbezeichnung genutzt wird. Das geht kostenlos mit dem Recherche-Verzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamts.
Zusätzlich kann eine Geschäftsbezeichnung (beispielsweise für Lokale oder Institute) beigefügt werden. Beispielsweise:
- Brauhaus zum goldenen Dackel
- Schönheitsinstitut Lotus
Diese dürfen ohne Unternehmensbezeichnung (Vor- und Nachname) auf Werbematerialien gedruckt bzw. angezeigt werden.
Im gewerblichen Geschäftsverkehr ist jedoch zwingend die vollständige Unternehmensbezeichnung mit Vor- und Nachnamen zu verwenden. Geschäftsverkehr bedeutet auch hier Korrespondenz, Rechnungen, die eigene Website etc.
Dasselbe gilt auch für Freelancer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Auch sie müssen sowohl ihren Vor- als auch Nachnamen im Geschäftsverkehr nutzen.
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Unternehmen mit Handelsregistereintrag: Der Firmenname
Gewisse Rechtsformen erfordern den Eintrag ins Handelsregister. Darin wird festgehalten, wer hinter den eingetragenen Unternehmen steht. Eine Eintragungspflicht gilt für
- Kaufleute (e. K.)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG)
Generell können sich Einzelunternehmer, Kleinunternehmer und GbR auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Ein Eintrag ins Handelsregister bewirkt, dass Sie zur Firmierung berechtigt sind – also für das eigene Unternehmen einen „eigenen“ Namen aussuchen dürfen und nicht zwingend mit dem eigenen Vor- und Nachnamen auftreten müssen. Vorgegeben ist jedoch, dass die Rechtsform genannt und der gewählte Firmenname der Wahrheit entsprechend und nicht irreführend ist.

Name für ein Einzelunternehmen: Wichtige Vorgaben
Ein Einzelunternehmen hat keinen Firmennamen, solange es nicht im Handelsregister eingetragen ist. Es tritt unter einer Unternehmensbezeichnung auf. Einzelunternehmen ist der Oberbegriff für drei Gruppen, die unterschiedlich behandelt werden: Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute.
Woran Sie sich halten müssen, hängt also davon ab, zu welcher Gruppe sie gehören.
| Art des Einzelunternehmens | Was im Namen stehen muss | Beispiel |
| Freiberufler | mindestens der Nachname | Wieland Webdesign |
| Kleingewerbetreibender ohne Handelsregistereintrag | Vor- und Nachname, ausgeschrieben | Eva Blume Floristin |
| Eingetragener Kaufmann (e. K.) | frei wählbar, Rechtsformzusatz Pflicht nach § 19 HGB | Tonbau, e. K. |
Der Vorname darf bei Kleingewerbetreibenden nicht abgekürzt werden. Aus der Bezeichnung. muss hervorgehen, dass Inhaber und Unternehmen ein und dieselbe Person sind, das ist der Grund für die Regel.
Fantasienamen im Einzelunternehmen
Eine Fantasiebezeichnung ist erlaubt, aber sie ersetzt den eigenen Namen nicht. Ohne Handelsregistereintrag kombinieren Sie also beides: „Eva Blume Blütenzauber“ ist erlaubt, „Blütenzauber“ allein allerdings nicht.
Für Werbung gilt eine Ausnahme. Auf Flyern, am Schaufenster oder im Instagram-Profil dürfen Sie die reine Geschäftsbezeichnung verwenden. Sobald es geschäftlich wird, muss der vollständige Name daneben stehen. Also auf Rechnungen, im Impressum nach § 5 DDG, in Angeboten und in der E-Mail-Signatur.
Namen eines Einzelunternehmens ändern
Ohne Handelsregistereintrag ändern Sie Ihre Unternehmensbezeichnung ganz formlos. Es gibt kein Register, in dem die Bezeichnung steht. Ändert sich dabei auch die Tätigkeit, ist eine Gewerbeummeldung nötig.
Bei einem eingetragenen Kaufmann läuft das aber anders. Die Änderung der Firma muss notariell beglaubigt und beim Registergericht angemeldet werden. Rechnen Sie hier mit Notar- und Gerichtskosten im niedrigen dreistelligen Bereich.
Firmenname prüfen: Ist mein Wunschname noch frei?
Prüfen Sie Ihren Wunschnamen, bevor sie ihn verwendet. Das ist in vier Quellen möglich: Jede Quelle deckt ein anderes Risiko ab. Und: Alle vier sind kostenlos.
- Handelsregister unter Handelsregister.de. Die Seite zeigt eingetragene Firmen. Zwei gleiche Firmennamen sind zulässig, solange sie zu verschiedenen Registergerichten gehören.
- DPMAregister des Deutschen Patent- und Markenamts. Zeigt eingetragene Marken in Deutschland. Eine ältere Marke sticht Ihren jüngeren Namen, auch wenn Sie ihn nie als Marke angemeldet haben.
- eSearch plus beim EUIPO. Zeigt Unionsmarken, die in Deutschland ebenfalls gelten.
- Domain und Social Media. Kein Rechtsrisiko, aber ein praktisches. Ein Name ohne freie Domain kostet Sie später Geld.
Wer sich ins Handelsregister eintragen lässt, bekommt zusätzlich eine kostenlose Vorprüfung bei der zuständigen IHK. Sie prüft die Anforderungen aus §§ 18 und 19 HGB: Unterscheidungskraft, Irreführungsverbot, Rechtsformzusatz.
Zwei Rechtsgrundlagen sollten Sie aber kennen. § 12 BGB schützt Ihren bürgerlichen Namen. § 5 MarkenG schützt geschäftliche Bezeichnungen, sobald sie im Geschäftsverkehr benutzt werden. Ein Eintrag ist dafür nicht nötig. Wer einen Namen zuerst benutzt, hat das ältere Recht.
Name einer GbR
Gründen Sie zu zweit oder mit mehreren gemeinsam, greift eine andere Regel. Eine nicht eingetragene GbR tritt unter den Namen aller Gesellschafter auf, ergänzt um den Zusatz GbR.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es aber noch eine Alternative. Eine GbR kann sich freiwillig ins Gesellschaftsregister eintragen lassen und heißt dann eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder kurz eGbR. Mit der Eintragung darf sie einen frei gewählten Namen führen, ähnlich wie eine Firma.
Warum ist ein guter Firmenname für Freiberufler überhaupt wichtig?
Jeder würde gerne unter einem markanten Namen als Freiberufler bekannt werden, um sich von anderen Unternehmen abzuheben und eine klare Identität zu etablieren. Dass aus Firmennamen Marken werden können, die einen eigenen Wert mit sich bringen, wissen wir spätestens seit Apple oder Nike.
Auch wenn das erstmal sehr weit weg klingt – auch für Freelancer ist eine eigene Identität wichtig. Eine sogenannte Corporate Identity (CI) hilft einer Firma dabei, sich von anderen Unternehmen abzuheben. Diese drei Punkte beinhaltet eine Corporate Identity:
- Corporate Design: Das äußere Erscheinungsbild, bestehend aus einem Logo, Schriftzug und/oder Slogan bzw. Claim.
- Corporate Communication: Die Sprache und Tonalität des Unternehmens.
- Corporate Behaviour: Umfasst Punkte für die Art der Zusammenarbeit, der Produktion, Umweltschutz und Ethik.
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Der Name kommt vor der Anmeldung
Auch wenn die Möglichkeiten der Unternehmensbezeichnung für Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag etwas eingeschränkter sind, besteht trotzdem die Chance, durch treffende Formulierung in der Unternehmensbezeichnung eine eigene Identität zu schaffen.
Wichtig ist dabei, dass Selbstständige sich Gedanken darüber machen, wie sie als Unternehmer auftreten und wirken wollen. Es sollte sich daher schon vor der Gründung überlegt werden, welche Namen infrage kommen. Hierbei darf gerne auch mit verschiedenen Varianten gespielt werden, bevor das Unternehmen angemeldet wird.
Fazit: Ein guter Name ist gar nicht so einfach
Die Namensgebung für Unternehmen stellt sich oft als recht schwierig dar. Es muss zwischen Firmen-, Unternehmens- und Geschäftsbezeichnung unterschieden werden und Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind – z. B. (Klein-)Gewerbetreibende und Freiberufler – gelten nicht als Firma und können somit auch nicht offiziell firmieren. Sie sind als Selbstständige unter ihrer Unternehmensbezeichnung tätig, die aus dem Namen des Inhabers bestehen muss.